Krankentagegeld
Das Risiko einer längeren Krankheit kann leider
plötzlich auftreten.
Eine Krankentagegeld-Versicherung bietet Ihnen finanziellen
Schutz im Falle,wenn Sie infolge einer längeren
Krankheit arbeitsunfähig werden. Wenn Sie abgesichert
sind, bekommen Sie für jeden Tag ein Tagegeld.
Krankentagegeld erhalten Sie von der Krankenversicherung,
wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig
sind. Die ersten 6 Wochen deckt der Arbeitgeber grundsätzlich
noch den vollen Lohnausgleich.
Nachher wird das durch das Krankengeld ersetzt. Dieses
ist aber deutlich niedriger.
Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit
der versicherten Person für den Termin, in dem
diese kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bekommt.
Krankengeld ist vom Einkommen abhängig und wird
prinzipiell nach Beendigung der gesetzlichen Lohnfortzahlung
erstattet. Die Höhe des Krankengeldes beschränkt
sich nach dem Gesetz auf 70 Prozent des erzielten regelmäßigen
Arbeitsentgelts (maximal auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze).
Das Krankengeld kann 90 Prozent des Nettoarbeitslohnes
nicht überschreiten. Vom Krankengeld werden Beiträge
zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt.
Sie können das Krankengeld wegen derselben Krankheit
für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren
beanspruchen.
Krankengeld bekommen auch bei ärztlich angeordneter
Pflege erkrankte und versicherte Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr. Mutter und Vater können jeweils
maximal zehn Tage Krankengeld beanspruchen, allein
Erziehende 20 Tage, Eltern mit mehreren Kindern 25
Tage, allein Erziehende 50 Tage.
Die private Krankenkasse nennt das: Krankentagegeld oder
Tagegeld. Die Leistungen sind in der privaten Krankenkassen
von dem versicherten Tarif abhängig. Um diese
Differenz zwischen vollem Einkommen und Krankentagegeld
zu schließen, bieten Versicherungen eine Krankentagegeld-Versicherung
an. Hier können Sie selbst entscheiden, in welcher
Höhe Sie die Lohnfortzahlung wünschen.
Die Höhe des Tagegeldes bestimmen Sie bei Vertragsschluss
mit einer private Krankenversicherung. Sie bestimmen auch,
ab welchem Tag Ihrer Krankheit das Tagegeld gezahlt
wird. Ein private Krankenkasse Vergleich kann Ihnen
sehr behilflich sein.
Arbeitnehmer bekommen diese Summe in der Regel bis
zum 42.
Ab dem 43. Tag wird allerdings die Zahlung des Tagegeldes
eingesetzt. Es ist möglich aber auch einen späteren
Zeitpunkt zu wählen.
Selbständige müssen einen frühen Leistungsbeginn
ansetzen, denn sie erhalten keine Gehaltsfortzahlung
vom Arbeitgeber.
Es ist nicht empfehlenswert, eine Krankentagegeldversicherung
ab dem ersten Krankheitstag abzuschließen, weil
diese nur die Differenz zu dem zahlt, was die versicherte
Person vom Arbeitgeber und danach von der gesetzlichen
Krankenkasse erhält. Auch Selbständige, die
keine Lohnfortzahlung oder kein Krankengeld beanspruchen,
sollten einen so frühen Start der Zahlungen bezüglich
die hohen Beiträge sehr gründlich erwägen.
Quelle: versicherungvergleich.info
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