Kündigung & Wechsel von
Versicherungen
Immer mehr Versicherungen erhöhen wahllos Ihre
Prämien. Nachstehend informieren wir Sie, wie und
wann Sie eine Versicherung kündigen können.
Private Krankenversicherung
Die reguläre Kündigung:
Jede Krankenkasse hat andere Fristen. Meiste sind die
Versicherungen zum Ende eines Kalender-Jahres oder Versicherungs-Jahres
möglich.
Die ausserordentliche Kündigung:
Mit jeder Anpassung Ihrer Beiträge haben Sie gleichzeitig
die Möglichkeit Ihre bestehende Privatversichru
ng ausserordentlich zu kündigen. Die Kündigung
ist innerhalb 4 Wochen nach dem Erhalt des Informationsschreiben
möglich.
Lebens- und Rentenversicherungen / Berufsunfähigkeitsversicherungen
Laut der Bedingungen ist eine Vertragsauflösung
immer zum Ende eines Versicherungsjahres möglich.
Solche Verträge können jedoch jederzeit gekündigt
werden! Sollte die Versicherung mit Kündigungsfristen
oder anschliessenden Mahnungen drohen, kann Sie dies
unberührt lassen, das die Versicherung die Beiträge
in keinem Fall gesetzlich einklagen kann. Ob Sie beiträge
bei einer Lebens-, Renten-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung
bezahlen bleibt Ihre freiwillige Entscheidung.
KFZ Versicherungen
Auch hier können Sie ausserordentlich oder regulär
kündigen.
Bei einem Fahrzeugwechsel oder einem Schadenfall, kann
die Versicherung ausserordentlich gekündigt werden.
Eine reguläre Kündigung muss jedoch bis zum
30.11 jeweils abgeschickt sein.
Hausrat / Haftpflicht / Rechtsschutzversicherungen
Diese Versicherungen müssen jeweils 3 Monate vor
dem Ablaufdatum gekündigt werden. Wird der Termin
verpasst, verlängert sich die Versicherung stillschweigend
um 1 Jahr! Nach einem Schadenfall besteht hier ebenfalls
die Möglichkeit einer ausserordentlichen Vertragsauflösung.
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