Warum die private Krankenkasse?
Eine private Krankenversicherung ( PKV )
hat mehrere Vorteile gegenüber der gesetzlichen
Krankenkassen.
Einer von diesen Vorteilen ist, dass die versicherte
Person die Leistungen nach ihren persönlichen
Bedürfnissen vertraglich festlegen kann.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
wurden in den letzten Jahren eingeschränkt. Es
lohnt sich jedenfalls in eine PKV zu wechseln, wenn
es möglich ist,weil bei dieser die einmal vertraglich
festgelegten Leistungen bestehen bleiben.
Ein anderer Vorteil der privaten Krankenversicherung
ist, dass die privaten Krankenversicherungen können
sich ihre Versicherten selbst aussuchen.
Die Beiträge hängen von dem Eintrittsalter,
dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand ab, deshalb
sind die Versicherungen bemüht , nur möglichst
gesunde und zahlungskräftige Personen zu versichern.
Sie haben die Möglichkeit Kosten und Beiträge
im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung relativ
gering zu halten.
Als Patient einer privaten Krankenvollversicherung
kann man solche Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen,
die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen
werden.
Personen, die in eine private Krankenkasse wechseln können:
Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler sind
nicht versicherungspflichtig. Sie können freiwillig
in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten oder
sich privat versichern, ohne die Erreichung eines bestimmten
Mindesteinkommens.
Arbeiter und Angestellte können
nur dann eine private Krankenversicherung beanspruchen,
wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze
liegt. ( 47.700 Euro ).
Diejenigen, deren Jahreseinkommen unterhalb dieser
Pflichtversicherungsgrenze liegt, müssen in der
gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Aber auch diese
Personen haben jetzt die Möglichkeit mit dem Abschluss
einer Krankenzusatzversicherung die Leistungen der
gesetzlichen Krankenkassen zu ergänzen.
Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte) können
sich jederzeit privat versichern. Sie müssen in
der Regel ihre Arztrechnung unabhängig vom Einkommen
selber bezahlen, bekommen aber einen Kostenzuschuss.
Studenten können innerhalb der
ersten drei Monate nach Studienbeginn zur privaten
Krankenversicherung wechseln.
Beamtenanwärter, Ärzte im Praktikum,
sowie Personen, die eine längere
Zeit im Ausland verbringen, können sich privat
versichern.
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse
ist in der Regel nicht möglich, es sind jedoch
einige Ausnahmen:
Wenn das Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze
fällt, müssen privat Krankenversicherten
in die gesetzliche Krankenkasse zurück.
Im Falle, wenn das Einkommen nur deshalb unter die Pflichtversicherungsgrenze
fällt,
weil diese vom Gesetzgeber angehoben wurde, kann innerhalb
von 3 Monaten ein Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung
gestellt werden.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit soll die privat versicherte
Person in der Regel wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung
zurück. Ausnahme: Wenn sie seit mindestens 5 Jahren
privat krankenversichert ist, kann sie sich von der
Versicherungspflicht befreien lassen.
Quelle: versicherungvergleich.info |