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Warum die private Krankenkasse?

Eine private Krankenversicherung ( PKV ) hat mehrere Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen.

Einer von diesen Vorteilen ist, dass die versicherte Person die Leistungen nach ihren persönlichen Bedürfnissen vertraglich festlegen kann.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren eingeschränkt. Es lohnt sich jedenfalls in eine PKV zu wechseln, wenn es möglich ist,weil bei dieser die einmal vertraglich festgelegten Leistungen bestehen bleiben.

Ein anderer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist, dass die privaten Krankenversicherungen können sich ihre Versicherten selbst aussuchen.

Die Beiträge hängen von dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand ab, deshalb sind die Versicherungen bemüht , nur möglichst gesunde und zahlungskräftige Personen zu versichern. Sie haben die Möglichkeit Kosten und Beiträge im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung relativ gering zu halten.

Als Patient einer privaten Krankenvollversicherung kann man solche Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Personen, die in eine private Krankenkasse wechseln können:

Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler sind nicht versicherungspflichtig. Sie können freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten oder sich privat versichern, ohne die Erreichung eines bestimmten Mindesteinkommens.

Arbeiter und Angestellte können nur dann eine private Krankenversicherung beanspruchen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. ( 47.700 Euro ).

Diejenigen, deren Jahreseinkommen unterhalb dieser Pflichtversicherungsgrenze liegt, müssen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Aber auch diese Personen haben jetzt die Möglichkeit mit dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu ergänzen.

Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte) können sich jederzeit privat versichern. Sie müssen in der Regel ihre Arztrechnung unabhängig vom Einkommen selber bezahlen, bekommen aber einen Kostenzuschuss.

Studenten können innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn zur privaten Krankenversicherung wechseln.

Beamtenanwärter, Ärzte im Praktikum, sowie Personen, die eine längere Zeit im Ausland verbringen, können sich privat versichern.

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel nicht möglich, es sind jedoch einige Ausnahmen:

Wenn das Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt, müssen privat Krankenversicherten in die gesetzliche Krankenkasse zurück.

Im Falle, wenn das Einkommen nur deshalb unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt, weil diese vom Gesetzgeber angehoben wurde, kann innerhalb von 3 Monaten ein Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung gestellt werden.

Im Falle einer Arbeitslosigkeit soll die privat versicherte Person in der Regel wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung zurück. Ausnahme: Wenn sie seit mindestens 5 Jahren privat krankenversichert ist, kann sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Quelle: versicherungvergleich.info

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